Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website einfach nutzen können – unabhängig von individuellen Fähigkeiten.
Daher setzen wir die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der EU-Richtlinie 2019/882 Schritt für Schritt um.
Ziel der Barrierefreiheit:
Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte von möglichst allen Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar sind – zum Beispiel auch:
- mit Tastatur statt Maus
- mit einem Screenreader (Vorlesesoftware)
- bei eingeschränktem Sehvermögen oder motorischen Fähigkeiten
Was wir bereits umgesetzt haben:
- Klare, verständliche Sprache
- Kontrastreicher Text und gut lesbare Schriftgrößen
- Tastaturbedienbarkeit der Navigation und Formulare
- Alternative Texte für Bilder
- Regelmäßige Prüfung mit Hilfsmitteln (z. B. WAVE, axe, Tastaturtests)
Gesetzliche Grundlage:
Das BFSG verpflichtet viele Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Auch wenn dies für uns ggf. noch nicht verpflichtend ist, handeln wir bereits jetzt im Sinne der digitalen Teilhabe.
Rückmeldung zur Barrierefreiheit:
Sollten Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen, freuen wir uns über einen Hinweis.
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail an:
[info@praxis-badaibling.de]
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